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Blut verbindet alle

Behindertenparkplätze und Arbeitsrecht

14.05.2006

Information

Auch Menschen, die nicht vollständig gehunfähig sind, dürfen Behindertenparkplätze nutzen. Das hat das Dortmunder Sozialgericht entschieden (Az.: S 7 SB 48/02). Sobald Menschen kurze Wege nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung zurücklegen könnten, hätten sie das Recht, Behindertenparkplätze zu nutzen.

Arbeitsrecht
Unternehmen müssen Mitarbeitern mit Gelenkkrankheiten keinen speziellen Bürostuhl zur Verfügung stellen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt (Az.: 4Ga 23/03).