Kleine Anfrage an die Bundesregierung
06.12.2007
und deren Antwort
Am 02. November 2007 beantwortete Herr Rolf Schwanitz (Parlamentarischer Staatssekretär und Mitglied des Deutschen Bundestages) namens der Bundesregierung die betreffende Anfrage zur „Situation der durch Blutprodukte mit dem Hepatitis C- Virus infizierten Hämophilen (Bluter)“.
Zitat aus der Vorbemerkung der Bundesregierung:
Die Infektionen mit dem Hepatitis C- Virus (HCV), die durch die Anwendung von Blutprodukten ausgelöst wurden, haben vor allem die Gruppe der Hämophilen betroffen, die auf Grund ihrer Erkrankung regelmäßig auf die Gabe von Blutplasmaprodukten angewiesen sind.
…
Die Bundesregierung bedauert sehr, dass es zu diesen Infektionen gekommen ist. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die Infektionsgeschehen ein unvermeidbares Ereignis waren. Aus den Antworten zu den Fragen ergibt sich, dass wissenschaftlich schwierige und sehr vielschichtige fachliche Probleme zu klären waren, die schließlich einer Lösung zugeführt werden konnten. Hierzu hat das Bundesgesundheitsamt im Rahmen seiner Möglichkeiten beigetragen. Eine staatliche Verantwortung für die HCV- Infektion, die die haftungsrechtlich relevant wäre oder eine Verpflichtung zu einer Entschädigung auslösen würde, trifft die Bundesrepublik Deutschland nicht.
…
Obwohl die Bundesrepublik Deutschland keine Verpflichtung trifft, eine Entschädigungsregelung vorzunehmen, hatte sich die Bundesregierung in der Vergangenheit wiederholt um eine Regelung für eine humanitäre Hilfe zusammen mit den pharmazeutischen Unternehmen, den Blutspendediensten des Deutschen Roten Kreuzes und den Ländern bemüht. Diese Initiative ist erfolglos geblieben.
Anschließend wird auf 15 Seiten zu 28 Fragen geantwortet.
Interessierte Mitglieder können die Antwort dieser Kleinen Anfrage in unserer Geschäftsstelle anfordern!
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Aussagen von Herrn MdB Dr. Gerhard Scheu, Vorsitzender des 3. Untersuchungsausschuss des 12. Deutschen Bundestages („HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“) hinweisen:
Neue Erkenntnisse nach Veröffentlichung des Schlussberichtes des 3. Untersuchungsausschusses vom 25. Oktober 1994
„Das die US- Ausgangsplasmen bis November 1986 entgegen den deutschen „Richtlinien für die Plasmapherese“ vom 1. November 1977 nicht „mindestens“ allgemein auch als „ALT“ getestet waren, war dem Schlussbericht des 3. Untersuchungsausschusses vom 25. Oktober 1994 nicht bekannt.“ S. 93
„Ebenso erst eine neue Erkenntnis aus dem IOM- Bericht ist, dass technologisch eine Virusinaktivierung bei Faktor VIII- Präparaten schon vor 1980 möglich gewesen wäre. Bei Erkenntnis der Verkehrsunfähigkeit (!) der Produkte ab Januar 1978 und der technologischen Möglichkeiten bereits ab 1980 wäre die rechtliche Beurteilung des Untersuchungsausschusses gänzlich anders ausgefallen …“. S. 93
In vielen anderen Staaten gab es den gleichen Skandal. Im Ausland werden die Opfer jedoch mittlerweile entschädigt – z.B. in Großbritannien, Italien, Irland, Österreich, Spanien, Schweden, Ungarn, zuletzt in Neuseeland und Kanada. Die Bundesregierung greift derweil nach jedem argumentativen Strohhalm. Sie behauptet gegenüber dem Gesundheitsausschuss allen Ernstes, dass die gute Gesundheitsversorgung in Deutschland und die niedrigen Zuzahlungen ein Grund wären, keine Entschädigung zu zahlen.
Vor kurzem gab es hierzu nicht zuletzt auf Initiative der DHG hin ein Gespräch von Abgeordneten aller Fraktionen im Bundesgesundheitsministerium. In dem Gespräch versprachen die Koalition und der Staatssekretär, diese Themen erneut zu prüfen. Wir hoffen auf Ergebnisse und werden Sie weiterhin informieren!
Ihre DHG