Brief an das Europäische Parlament
15.04.2008
anlässlich des Welthämophilie-Tages am 17. April 2008 wegen eines der größten Medizinskandale Deutschlands
An die
deutschen Mitglieder des Europäischen Parlamentes
Rue Wiertz 60
1047 Brüssel
BELGIEN
15. April 2008
Hepatitis C-Virus-Infektionen durch Blutprodukte
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich des Welthämophilie-Tages am 17. April 2008 möchten wir Sie auf einen der größten Medizinskandale Deutschlands (und auch Europas) hinweisen: Die Infektion von weit mehr als 4.000 Hämophilen mit dem Hepatitis C-Virus und die immer noch ausstehende Entschädigungslösung für die Opfer in Deutschland.
Die Aufarbeitung des Blut-AIDS-Skandals in der Bundesrepublik Deutschland Mitte der 90er Jahre hat zunächst einen ähnlich gelagerten gesamtdeutschen Arzneimittelskandal, der in seinen Auswirkungen für die Betroffenen zwischenzeitlich vergleichbar mit der HIV-Infektion ist, überlagert.
Im Kern geht es darum, dass ca. 90 Prozent der Hämophilen (Bluter) in den neuen und in den alten Bundesländern durch kontaminierte, nicht virusinaktivierte Gerinnungspräparate in den 70er und 80er Jahren mit den Erregern der Hepatitis C infiziert worden sind.
Die Deutsche Hämophiliegesellschaft (DHG) als bundesweite Interessenvertretung der Bluter bemüht sich seit mehr als einem Jahrzehnt bei den politisch Verantwortlichen und den zuständigen Pharmafirmen um eine angemessene finanzielle gesamtdeutsche Entschädigungsregelung für die ca. 3.000 noch lebenden Opfer. Weit über 1.000 Bluter sind bereits an den Folgen ihrer HIV- oder HCV-Infektion verstorben.
Obwohl die DHG im vergangenen Jahrzehnt mühevoll die Ursachen, die zur HCV-Infektion bei den Hämophilen in den neuen und alten Bundesländern führten, mit der Hilfe von engagierten Betroffenen, Politikern und Rechtsanwälten zusammengetragen hat, haben die Opfer des Medizinskandals jedoch mittlerweile leidvoll erkennen müssen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei grundsätzlich verschiedene Dinge sind.
Alle Betroffenen, die Ende der 70er und in den 80er Jahren große Hoffnungen in die neuen Behandlungsmöglichkeiten gesetzt hatten, aber über das mögliche Ausmaß der Nebenwirkungen weitestgehend im Unklaren gelassen wurden, mussten in der Folge erkennen, dass der Preis für die Verbesserung ihrer Lebensqualität in keinem Verhältnis zu den schweren lebensbedrohlichen Nebenwirkungen der Präparate stand.
Die Folgen dieser Behandlung führen mit 20jähriger Verspätung bei 80 Prozent der Patienten zu Leberzirrhose und Leberkrebs (hepatozelluläres Karzinom). Beide Erkrankungen führen in der Regel zum Tode.
Die Todesursachenstatistik bei Hämophilen in Deutschland zeigt das tatsächliche erschreckende Ausmaß der Folgen der HCV-Infektion, Haupttodesursache in den letzten Jahren ist die HCV-Infektion mit ihren Spätfolgen.
Dieser Arzneimittelskandal, der die Summe einer Vielzahl von mehr oder minder großen Versäumnissen aller für die Präparatesicherheit Verantwortlichen ist, führte letztendlich zu den oben dargelegten Ereignissen mit seinen für die Betroffenen katastrophalen Auswirkungen.
Es bestand seit Ende der 70er Jahre die Möglichkeit, Gerinnungsfaktoren mit Wärme oder dem Zusatz von chemischen Verbindungen zu behandeln, um noch vorhandene Viren abzutöten (Virusinaktivierung). Aus Kostengründen wurden diese Methoden erst ab Mitte der 80er Jahre verbindlich vorgeschrieben. Außerdem stammte bis zu dieser Zeit ein großer Teil des verwendeten Plasmas aus den USA, wo es vielfach von Spendern aus epidemiologisch bedenklichen Regionen (so genannten „hot spots“) gewonnen wurde, was den deutschen Vorschriften widersprach.
Angesichts dieser vielschichtigen und komplizierten Rechts- und Interessenlage, die wohl von den Opfern und der DHG kaum noch mit juristischen Mitteln oder anderweitigen nennenswerten Optionen entwirrt und aufgearbeitet werden kann, bedarf es unseres Erachtens analog dem HIV-Hilfegesetz einer erneuten, ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werdenden Kraftanstrengung aller Verantwortlichen. Den Betroffenen muss für den erlittenen gesundheitlichen Schaden ein angemessener finanzieller Ausgleich gewährt werden.
Andere europäische Staaten, wie Großbritannien, Irland, Norwegen, Spanien, Schweden und Ungarn sowie Kanada, Neuseeland und Japan, haben in den vergangenen Jahren im Gegensatz zu Deutschland Entschädigungsregelungen auf den Weg gebracht.
Angesichts dieser Tatsache ist es mehr als unverständlich, dass sich die Bundesregierung bisher beharrlich weigert, einen Anspruch der Hämophilen auf Entschädigung anzuerkennen, zumal die Ausgangslage, insbesondere in den o.g. europäischen Staaten, nahezu identisch ist.
Deshalb möchten wir Sie eindringlich bitten, sich in Ihrer Partei/Fraktion für eine angemessene Entschädigungsleistung für alle betroffenen Hämophilen in Deutschland einzusetzen.
Für weitere detaillierte Informationen in schriftlicher, mündlicher und persönlicher Form stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Kalnins
Vorsitzender des Vorstands