HCV-Entschädigung
30.10.2008
Am 9. Oktober 2008 fand im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Treffen statt.
Am 9. Oktober 2008 fand im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Treffen von Mitarbeitern des Ministeriums sowie Vertretern dreier Patientenorganisationen – DHG, IGH, Deutsche Bluterhilfe – statt. Von Seiten der DHG nahmen Dr. Uwe Schlenkrich und Werner Kalnins daran teil. Das Gespräch diente „leider“ lediglich dazu, dass das BMG seine ablehnende Haltung zur HCV-Entschädigung erläutern wollte. Der Bund sieht weder eine rechtliche noch staatliche Verpflichtung zur HCV-Entschädigung, da es sich um ein tragisches, aber unvermeidliches Geschehen gehandelt habe. Eine humanitäre Lösung scheitert nach Angaben der BMG-Vertreter an der ablehnenden Haltung der Industrie und Bundesländer. (Wir erklärten, dass dies eine Schutzbehauptung sei, da zum Beispiel „erfreulicherweise“ beim HIV-Hilfefonds der Bund jeweils der aktive Part bei der Finanzierung und Überzeugungsarbeit gewesen sei/ist.) Dennoch erläuterten wir, dass wir uns selbstverständlich weiterhin bemühen werden, auch bei den Ländern und der Industrie auf unser berechtigtes Anliegen hinzuweisen.
Wir schilderten den Ablauf des Infektionsgeschehens einschließlich des Versagens der Aufsichtsbehörden und beriefen uns insbesondere auf die Aussagen des HIV-Untersuchungsausschusses (Dr. Gerhard Scheu). Professor Johannes Löwer, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, welcher als „medizinischer Sachverstand“ zur Unterstützung der BMG-Argumentation anwesend war, betonte, dass wir mit dem Wissen von heute argumentieren würden. Er fragte, ob wir damals wirklich die Gefahr einer reduzierten Faktorversorgung oder die hypothetische Gefahr einer Hemmkörperentwicklung durch inaktivierte Faktoren hätten eingehen wollen.
Das BMG erkundigte sich außerdem nach spezifischen Notlagen HCV-infizierter Hämophiler, da man überprüfen könnte, in diesen Fällen Hilfsmöglichkeiten zu finden. Wir erklärten unsere Position, die darin besteht, dass wir eine generelle Entschädigungslösung und nicht Almosen in Einzelfällen wünschen.