HCV-Entschädigung
18.03.2009
Oppositionsanträge zur Entschädigung für HCV-infizierte Bluter abgelehnt
Sehr geehrte Mitglieder,
wir erhielten folgende aktuelle politische Information der MdBs Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN9 und Frank Spieth (DIE LINKE):
Oppositionsanträge zu Entschädigung für HCV-infizierte Bluter abgelehnt
Gesundheitsausschuss
Berlin: (hib/STO) Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen sind im Gesundheitsausschuss mit Vorstößen zur Entschädigung von Blutern gescheitert, die durch Blutprodukte mit dem Hepatitis C-Virus (HCV) infiziert wurden. Mit den Stimmen der Koalition sowie der FDP-Fraktion lehnte der Ausschuss entsprechende Anträge der Grünen (16/10879) und der Linksfraktion (16/11685) am Mittwochvormittag ab.
Die Linksfraktion betonte in ihrem Antrag, eine Entschädigungsregelung für Hämophile (Bluter), die sich in den 1980er Jahren mit HCV infizierten, sei "aufgrund schuldhafter Versäumnisse des Bundes, der Pharmaindustrie, der Blutspendedienste und der Behandler überfällig". Seit 1977 habe ein inaktiviertes und damit sicheres Präparat zur Behandlung der Hämophilie B zur Verfügung gestanden und seit 1981 auch ein sicheres Präparat zur Behandlung der Hämophilie A. Die unsicheren Präparate seien jedoch mit Duldung des Bundesgesundheitsamtes bis mindestens 1987 verabreicht worden. Durch dieselben Medikamente sei es auch zu HIV-Infektionen gekommen, heißt es in dem Antrag weiter. Für die HIV-Infizierten sei 1995 eine Entschädigungsregelung geschaffen worden. Es gebe "keine fachlich plausiblen Gründe, warum der Staat den HIV-Infizierten hilft und die aus dem gleichen Grund HCV-Infizierten ignoriert".
Nach dem Antrag der Grünen-Fraktion sollte sich die Entschädigung der cirka 3.000 HCV-Infizierten an dem 1995 beschlossenen HIV-Hilfegesetz orientieren, weil die HCV-Infektionen eine "nahezu identische Ursache" hätten, nämlich die unzureichende behördliche Reaktion auf das Risiko von Virusinfektionen durch Blutprodukte. Die zwischen 1979 und 1989 aufgetretenen Infektionen seien keineswegs ein unvermeidbares Ereignis gewesen. Vielmehr sei dem Bundesgesundheitsamt das Risiko, durch Blutprodukte menschlichen Ursprungs eine Hepatitis zu übertragen, seit Ende der 1960er/Anfang der 70er Jahre bekannt gewesen.
Die SPD-Fraktion betonte in der Ausschusssitzung, es gebe keinen hinreichenden Beleg, dass damals Aufsichtsmaßnahmen hätten ergriffen werden können, die die Infektionen hätten verhindern können. Ein alleiniger Entschädigungsanspruch gegen die Bundesrepublik scheide aus. Die Unions-Fraktion verwies darauf, dass auch ein Untersuchungsausschuss in den 1990er Jahren hinsichtlich der beiden Gruppen der HIV- und der HCV-Infizierten zu einer unterschiedlichen Beurteilung gekommen sei. Die FDP-Fraktion kritisierte, die beiden Anträge würden nur falsche Hoffnungen wecken.
Dagegen machte sich die Linksfraktion für eine Entschädigungsregelung "jenseits einer Anerkennung der Amtshaftung" stark und kritisierte, dass für die HCV-Infizierten keine Entschädigungsregelung wie für die HIV-Infizierten gefunden werde. Die Grünen-Fraktion unterstrich, eine "politische Lösung" zu wollen, und warb für eine „humanitär orientierte“ Entschädigung.
Das Bundesgesundheitsministerium wertete die HCV-Infektionen als "tragische Ereignisse", die nach damaligem Wissensstand aber nicht hätten vermieden werden können.