Schweinegrippe
13.08.2009
Mitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband teilt mit, dass das Bundeskabinett am 12. August 2009 eine Verordnung beschließen will, in der geregelt werden soll, für welche Personengruppen die Kosten für die Impfung gegen die Schweinegrippe von den Krankenkassen übernommen werden sollen. Der derzeitige bisher nicht veröffentlichte Entwurf sieht aufgrund verschiedener Pressemeldungen folgende Personengruppen vor:
- Beschäftigte im Gesundheitswesen
- Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, z.B. HIV-Infektionen
- Chronisch kranke Menschen, z.B. Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes
- Patienten mit Multipler Sklerose
- Schwangere Frauen