Präimplantationsdiagnostik (PID)
28.10.2010
Neue Debatte über Verbot
Vor wenigen Monaten hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil über den Fall eines Arztes, der eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgenommen hatte, befunden, dass dieser nicht gegen Wortlaut und Sinn des Embryonenschutzgesetzes verstoßen habe. Seither ist die Diskussion über das Verbot der PID neu entflammt. Auch innerhalb der Regierungskoalition herrscht Uneinigkeit.
Nähere Informationen über die aktuelle Debatte finden Sie in den folgenden Artikeln:
- "Präimplantationsdiagnostik sorgt weiter für Diskussionen" (Ärzteblatt vom 25.10.2010)
- "Streit um Gentests an Embryonen geht weiter" (Ärzteblatt vom 21.10.2010)
- "PID - kein Kompass für den Gencheck in Sicht" (Ärzte Zeitung vom 20.10.2010)
- "Untersuchungen mit der PCR und mit Gensonden" (Ärzte Zeitung vom 20.10.2010)