HCV-Entschädigungsregelung: Bluterkranke erringen Teilerfolg
07.03.2011
BMG gewährt nach Widerspruch Akteneinsicht
PRESSEMITTEILUNG
Hamburg, 7. März 2011
HCV-Entschädigungsregelung: Bluterkranke erringen Teilerfolg – Bundesgesundheitsministerium gewährt nach Widerspruch Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewährt der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG) – die bundesweite Interessenvertretung der Bluter – nach ursprünglicher Weigerung nun doch Einsicht in Akten, die sich mit Entschädigungsforderungen befassen.
Etwa 3.000 heute noch lebende Bluter waren in der Vergangenheit mit durch Hepatitis C-Viren (HCV) kontaminierten Gerinnungspräparaten behandelt worden. Der sogenannte „Bluterskandal“, bei dem viele Hämophile auch mit HIV infiziert wurden, hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Grund für das Einlenken des BMG war insbesondere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 5. Oktober 2010 (Gz. 12 B 13.10). In diesem heißt es u.a., dass die Einordnung einer Tätigkeit einer Bundesbehörde als Regierungshandeln nicht ausreiche, um die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auszuschließen. Genau hinter der Definition „Regierungshandeln“ hatte sich das BMG verschanzt, um der DHG umfassende Akteneinsicht zu verweigern. Die DHG hatte dagegen Widerspruch erhoben.
Weiter wird in dem Urteil ausgeführt, dass das Informationsfreiheitsgesetz den Zugang grundsätzlich zu allen Tätigkeiten des Ministeriums eröffne. Das beklagte Bundesjustizministerium hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Zwar scheint das BMG nicht viel von der Begründung der Richter zu halten und ist nach wie vor der Auffassung, dass das IFG nicht auf die Regierungstätigkeit oberster Bundesbehörden anzuwenden sei, will dem Antrag der DHG aber nun doch auf Grundlage des IFG „im Interesse einer einheitlichen Handhabung“ desselben vollständig stattgeben: somit also ein Teilerfolg für die DHG und grünes Licht, um stapelweise Aktenordner durchzuarbeiten.
Hintergrund:
Die DHG hatte im März letzten Jahres beim BMG und BMJ Akteinsicht beantragt und dies u.a. mit dem Verdacht begründet, das BMG habe in Stellungnahmen an den Gesundheits- und Petitionsausschuss sowie an Abgeordnete HCV-Infektionen betreffende Sachverhalte aus dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses (BT-Drucksache 12/8591) falsch und unvollständig dargestellt.