Neufassung der Heilmittel-Richtlinie
08.06.2011
tritt am 1. Juli in Kraft
Die BAG SELSTHILFE teilt mit, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie abschließend beschlossen hat. Sie wird am 1. Juli 2011 in Kraft treten.
Die zwei grundlegenden Neuregelungen betreffen zum einen das Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls für schwerstbehinderte PatientenInnen und zum anderen die Erbringung von Heilmitteln bei Kindern und Jugendlichen mit schwerwiegenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen außerhalb der Praxis.
Weitere Informationen zum Beschluss beim Gemeinsamen Bundesausschuss