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Blut verbindet alle

GSAV: Bundesrat bittet um Überprüfung

18.03.2019

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (15.03.2019) mehrheitlich beschlossen, in seiner Stellungnahme zum GSAV einen Passus zur Hämophiliebehandlung aufzunehmen. Dort heißt es u.a.:

"Der Bundesrat befürchtet, dass die mit dem Gesetzesentwurf geplanten Änderungen eine Schwächung der Zentrumsversorgung zur Folge hätte, weil die enge Bindung zwischen Zentrum und Patient durchbrochen würde."

Der Bundesrat bittet, die "Neuregelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überprüfen."

Damit folgt der Bundesrat unserer Argumentation - ein erster Teilerfolg! Nun ist das BMG zu einer Antwort auf die Stellungnahme aufgefordert.

Am 5. April soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden.

Weitere Infos zum GSAV finden Sie auch in dem Vortrag "Das GSAV und seine Auswirkungen auf die Hämophiliebehandlung".