Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen
24.03.2023
DHG kritisiert Neuregelung zur Blutspende
Mit der Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hat der Bundestag in seiner Sitzung am 16. März 2023 auch eine Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) in Bezug auf die Blutspende beschlossen.
Künftig dürfen mögliche Ausschlüsse oder Rückstellungen von der Blutspende nur aufgrund des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens möglich sein, nicht mehr aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit einer bestimmten sexuellen Orientierung. Den Wortlaut der Beschlussempfehlung (beginnend auf S.38) finden Sie hier.
Die DHG kritisiert diese Neuregelung ausdrücklich. Die Bundesärztekammer ist auf der Basis der aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Daten zu dem Ergebnis gekommen, dass MSM (Männer, die Sex mit Männern haben) mit einem neuen Sexualpartner oder mehreren Sexualpartnern ein erhöhtes Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten aufweisen. Aus diesem Grund ist in der aktuellen Fassung der Richtlinie Hämotherapie eine viermonatige Rückstellfrist für diese Personengruppe vorgesehen. Für MSM mit einem festen Partner gilt diese Regelung ausdrücklich nicht.
Wir befürworten nachdrücklich die Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität in der Gesellschaft. Viele andere Personengruppen wie beispielsweise Alkoholkranke, Drogenabhängige, Prostituierte, ehemalige Häftlinge oder Menschen, die sich längere Zeit in Großbritannien oder einem Malaria-Gebiet aufgehalten haben, werden jedoch ebenfalls von der Blutspende ausgeschlossen oder rückgestellt. Hier geht es nicht um Diskriminierung, sondern um wissenschaftlich begründete Risikobewertung.
Die Bundesärztekammer ist beauftragt, den „allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik“ festzustellen. Diese Regelung gewährleistet, dass sich die Richtlinie immer am aktuellen Kenntnisstand orientiert und allein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Daten beruht. Durch die gesetzliche Neuregelung wird dieses Prinzip aufgegeben.
Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme vom 19. Januar 2023.
Am 1. März hat eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss stattgefunden, in der es u.a. um einen von der Unionsfraktion eingebrachten Änderungsantrag zum TFG ging. Zu dieser Anhörung waren weder die betroffenen Patientenverbände noch die relevanten medizinischen Fachgesellschaften als Sachverständige eingeladen, so dass lediglich die Bundesärztekammer hierzu Stellung nehmen konnte. Das Protokoll der Anhörung finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages.
Wir hatten uns im Vorfeld der Anhörung an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses gewandt, die Vorgehensweise kritisiert und dazu aufgerufen, die in unserer Stellungnahme zum ursprünglichen Entwurf des Änderungsantrages vorgebrachten Argumente zu berücksichtigen (siehe hierzu auch unsere Mitteilungen vom 7. März 2023 und vom 19. Januar 2023).
Bild: toeytoey - stock.adobe.com