Qualitätsregeln für Anwendung von Gentherapeutika
08.01.2024
Gemeinsamer Bundesausschuss setzt Anforderungen an Hämophiliezentren fest
Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gelten für Gentherapeutika zur Behandlung der Hämophilie künftig unter anderem folgende Anwendungsvoraussetzungen:
- Eine Behandlungseinrichtung, die die Indikation stellt und die Behandlung durchführt, muss eine Erfahrung von mindestens 30 Behandlungsfällen mit schwerer Hämophilie im letzten Kalenderjahr nachweisen.
- Die für die Therapie verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzte und mindestens ein/e weitere/r Kollegin/Kollege tragen eine der folgenden Facharztbezeichnungen: „Innere Medizin“ mit Zusatzweiterbildung Hämatologie, „Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie“ mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie oder „Transfusionsmedizin“ mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie.
- Die Verfügbarkeit der Fachdisziplin „Innere Medizin und Gastroenterologie“ zur Diagnostik und Behandlung von Lebererkrankungen muss in der Einrichtung selbst oder über Kooperationen sichergestellt sein.
- Es gelten Vorgaben zu Indikationsstellung und Patientenaufklärung und zum Vorhandensein von Standard-Prozeduren bei Behandlung und Monitoring.
- Zur Überwachung von Komplikationen erfolgt eine strukturierte Nachsorge über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren.
Die Anforderungen sollen eine hohe Qualität der Behandlung sicherstellen.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf den Seiten des G-BAs.
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