Neue Zuzahlungen für Gerinnungspräparate möglich
11.04.2024
Teilweise Kündigungen von Rabattverträgen
Für einzelne Gerinnungspräparate, die bislang zuzahlungsfrei waren, können bei einigen Krankenkassen neuerdings Zuzahlungen anfallen. Grund dafür ist, dass die entsprechenden Krankenkassen und Pharmafirmen ihre bisher bestehenden Rabattverträge gekündigt haben. Da die Verträge von den unterschiedlichen Krankenkassen individuell geschlossen werden, ist es möglich, dass bei demselben Präparat für Versicherte der einen Krankenkasse Zuzahlungen anfallen, für Versicherte einer anderen Krankenkasse hingegen nicht. Es ist wohl zu erwarten, dass in den Fällen der gekündigten Rabattverträge früher oder später neue Verträge geschlossen werden.
Hinweise für alle Betroffenen:
Sprich mit Deinem Hämophiliezentrum und Deiner Apotheke über eine optimale Bündelung der Packungen, so dass Deine Zuzahlungen möglichst gering bleiben.
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt für chronisch Kranke bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Du kannst nachrechnen, ob für Dich die Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung bei Deiner Krankenkasse in Frage kommt. Weitere Infos dazu findest Du hier (Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung).
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