Elektronische Patientenakte (ePA)
20.12.2024
Speicherung von Daten zu Gerinnungserkrankung sinnvoll
Wahrscheinlich sind Sie bereits von Ihrer Krankenversicherung angeschrieben worden: Bis 15. Januar 2025 haben gesetzlich Krankenversicherte noch Zeit, Widerspruch gegen die Erstellung einer elektronischen Patientenakte (ePA) einzulegen. Liegt bis dahin kein Widerspruch vor, wird automatisch eine ePA angelegt.
Welche Daten dort gespeichert werden, kann der Versicherte selbst bestimmen. Um Zugriff zu erhalten oder Daten hochladen zu können, müssen Arztpraxen bzw. Krankenhäuser erst eine Freigabe des Versicherten einholen.
Zweck der ePA ist, dass Anbieter von Gesundheitsleistungen besser vernetzt werden und unbürokratischer an Informationen über ihre Patienten kommen. Das soll unnötige Untersuchungen, ungewollte Medikamenten-Wechselwirkungen, Verzögerungen der Behandlung und unnötige Wege vermeiden helfen. Auch im Notfall sind gleich alle wichtigen Informationen parat.
Dies alles ist im Fall von Gerinnungserkrankungen sicherlich sehr sinnvoll. Wir empfehlen daher, die Vorteile der ePA zu nutzen und - wenn es dann so weit ist - der Speicherung von Daten zu Ihrer Gerinnungserkrankung zuzustimmen.
Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur ePA am besten an Ihre Krankenkasse. FAQs zur ePA beantwortet das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf seiner Homepage.
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