Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die DHG erhält für ihre Selbsthilfearbeit Fördermittel von der „GKV – Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“.
2018: 30.000 €
2019: 32.000 €
2021: 28.800 €
2022: 32.000 €
Der „GKV – Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ gehören an:
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin
- AOK-Bundesverband GbR, Berlin
- BKK Dachverband e.V., Berlin
- IKK e.V., Berlin
- Knappschaft, Bochum
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel.
Wir bedanken uns für die finanzielle Unterstützung. Die Mittel werden ausschließlich für gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten in Deutschland verwendet.
Unterstützung durch Pharmafirmen, Hämophilie-Stiftung und private Spender
Ebenso bedanken wir uns für die Unterstützung verschiedener Pharmafirmen, der Hämophilie-Stiftung sowie unserer privaten Spender.