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EU-Verordnung barrierefreies Fliegen

13.08.2008

die die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität stärkt

Die EU Verordnung barrierefreies Fliegen ist eine Verordnung (EG) des Europäischen Parlamentes, die die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität stärkt. Die Verordnung hat 2 Anhänge. Sie tritt am 26. Juli 2008 in Kraft.

Kritiker werfen der EU Kommission vor, zentrale Bereiche des barrierefreien Fliegens nicht zu berücksichtigen. So ist auch in der neuen EU Verordnung nicht geregelt, wie die Sanitärbereiche in europäischen Flugzeugen barrierfrei gestaltet werden sollen. Zwar werden die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu den Toiletten zu verhelfen. Da die Sanitärbereiche jedoch für die eingesetzten Bordrollstühle zu klein sind, sind Menschen mit Gehbehinderungen nach wie vor von der Benutzung von Sanitärbereichen ausgeschlossen.